Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitnehmer

Die betriebliche Altersversorgung ergänzt als zweite Säule des Alterssicherungssystems die gesetzliche Rente.

Das Entscheidende: Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung (bAV) durch Gehaltsumwandllung.

 

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Stärkung der eigenen Altersversorgung durch eine lebenslange garantierte Rente
  • auch spätere Kapitalauszahlung oder Teilkapitalauszahlung möglich
  • Absicherung der Familie
  • Beiträge bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung sind steuer- und sozialversicherungsfrei (gilt für alte und neue Bundesländer)
  • zusätzliche Steuerfreiheit für weitere Beiträge bis 4 % der Beitragsbe-messungsgrenze möglich
  • mit Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) sind Arbeitgeber ab dem 1. Januar 2019 dazu verpflichtet "bAV-Neuverträge" mit mindestens 15 % zu bezuschussen, sofern der Arbeitgeber durch diese bAV Sozialabgaben einspart - für bAV-Verträge die vor dem 1. Januar 2019 abgeschlossen wurden, gilt diese Regelung ab dem 1. Januar 2022
  • die Auszahlungen im Alter werden zwar besteuert, doch das ist für Sie meist vorteilhafter als während der Erwerbszeit
  • besonders günstige Gruppenversicherungskonditionen möglich
  • bei vorzeitigem Ausscheiden Möglichkeit der Weiterführung (privat oder über den neuen Arbeitgeber)
  • im Falle von Arbeitslosigkeit sicher vor einer Anrechnung im Sinne der Hartz-IV-Gesetze
  • Berufsunfähigkeits- und Pflegeabsicherung sind intergrierbar
  • Wie sich für Arbeitnehmer Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge bei Entgeltumwandlung einsparen lassen, zeigt Ihnen unser nachfolgendes Beispiel mit durchschnittlichen Abgabewerten für das Jahr 2019.


Vereinfachte Annahmen:

Arbeitnehmer, 30 Jahre alt, ledig, ohne Kinder, Steuerklasse I
Entgeltumwandlung von 100 EUR monatlich.

 

Ohne
bAV

Mit
bAV

Brutto-Arbeitslohnt

2.000,00 EUR

2.000,00 EUR

Entgeltumwandlung in bAV

0,00 EUR

-86,96 EUR

Gesamt-Brutto

2.000,00 EUR

1.913,04 EUR

bAV-Beitrag Arbeitnehmer

0,00 EUR

86,96 EUR

Lohnsteuer + Solidaritätszuschlag

-192,80 EUR

-172,84 E UR

Kirchensteuer

-16,44 EUR

-14,74 EUR

Krankenversicherung  

-146,00 EUR

-139,65 EUR

Pflegeversicherung

-35,50 EUR

-33,96 EUR

Rentenversicherung  

-186,00 EUR

-177,91 EUR

Arbeitslosenversicherung 1,5 %

-25,00 EUR

-23,91 EUR

Netto-Arbeitslohn

1.398,26 EUR

1.350,03 EUR

Eigenbeitrag zur Entgeltumwandlung

0,00 EUR

48,23 EUR

GRV 9,3 %, GKV 7,3 %, PV 1,77 %, ALV 1,25 %, Kirchensteuer 9 %¹
*Die Berechnungen sind sehr individuell und somit besteht für dieses Rechenbeispiel keine Gewähr

 

Beim Aufbau einer Altersversorgung über die betriebliche Altersversorgung (bAV) mit 100 EUR monatlich, hat der Arbeitnehmer lediglich eine monatliche Belastung von 48,23 EUR.

Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf eine Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung. Das heißt, dass der Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts für seine Altersversorgung spart. Diese sogenannte Entgeltumwandlung wird staatlich gefördert. In einigen Branchen zahlen die Unternehmen ihren Beschäftigten einen noch höheren Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung.

 

Entgeltumwandlung

Bei der Entgeltumwandlung zahlt der Arbeitnehmer über den Betrieb einen Teil seines Bruttogehalts in einen Altersvorsorgevertrag ein. Der Staat fördert dies durch die Ersparnis von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Durch die Bruttoentgeltumwandlung hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, bis zu vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze (in 2021) 284 Euro oder 3.408 Euro pro Jahr  in eine Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung einzuzahlen.

Darüber hinaus können Arbeitnehmer bei seit 2005 abgeschlossenen Verträgen weitere bis zu  3.408 Euro jährlich steuerfrei umwandeln. Allerdings sind diese 3.408 Euro sozialversicherungspflichtig. Arbeitnehmer, die eine bis Ende 2004 abgeschossene Direktversicherung nach dem Modell der Pauschalversteuerung fortführen, bleiben die zusätzlichen Beitragsmöglichkeiten verwehrt.

Wenn Sie jetzt in Sachen Altersversorgung aktiv werden, bessern Sie nicht nur Ihre finanziellen Zukunftsaussichten auf. Sie sichern sich auch die Vorteile, mit denen der Staat Ihre persönliche Vorsorgeinitiative unterstützt. Denn betriebliche Vorsorgemaßnahmen wie Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds werden mit Begünstigungen bei der Steuer und den Sozialabgaben belohnt.