Pensionskasse

Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und unterliegt den strengen Auflagen des Bundesamtes für das Versicherungswesen.

Die Pensionskasse finanziert sich in der Regel aus den Beiträgen der Trägerunternehmen und –verbände. Die Beitragszahlungen können laufend erfolgen oder auch in Form von Einmalzahlungen geleistet werden. Die Pensionskasse gewährt den leistungsberechtigten Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Versorgungsleistungen.

Seit 2005 ist die steuerliche Behandlung der Pensionskasse der Direktversicherung gleichgestellt. Sie bietet gegenüber den anderen Durchführungswegen keinen wesentlichen Vorteil. Nachteile: keine Flexibilität, keine qualifizierte Versorgungsleistung, Kollektivhaftung, kein betriebswirtschaftlicher Nutzen sowie Unkalkulierbarkeit der finanziellen Belastung. Hieraus ergibt sich die "Nachschusspflicht" der Arbeitgeber, wenn die eingezahlten Beiträge nicht zur Finanzierung der zugesagten Leistungen ausreichen. Die Arbeitgeber haften für die von ihm erteilte Zusage.

Für Verträge, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, sind die Beiträge ebenfalls gemäß § 3 Nr. 63 EStG bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) steuer- und sozialabgabenfrei. Zusätzlich können Beiträge in Höhe von bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei geleistet werden. Die Rentenleistungen werden als sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 5 EStG voll versteuert.

Direktversicherung

Die Direktversicherung ist die einfachste und unkomplizierte Form der betrieblichen Altersversorgung.

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Pensionskasse

Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und unterliegt den strengen Auflagen des Bundesamtes für das Versicherungswesen.

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Pensionsfonds

Der Pensionsfond ist in der Wahl der Kapitalanlagen sehr flexibel, da es so gut wie keine gesetzlichen Anlagevorschriften bezüglich der Kapitalanlage gibt.

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Pensionszusage

Die Direktzusage, auch Pensionszusage genannt, ist eine Versorgungsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, mit der sich der Arbeitgeber verpflichtet, im Versorgungsfall, dass heißt im Alter, bei Invalidität oder Tod, die zugesagten Leistungen zu erbringen.

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Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse (U-Kasse) ist eine Versorgungseinrichtung in der Rechtsform eines Vereins, einer GmbH oder einer Stiftung.

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