Versorgungswerke

Betriebliche Altersversorgung im Rahmen von Tarifverträgen.

Oft werden tarifvertragliche Vereinbarungen getroffen, um Branchenlösungen herbeizuführen. In vielen Fällen werden Beiträge aus Entgeltumwandlung vom Arbeitgeber mit Zuschüssen aufgestockt. In anderen Fällen werden unabhängig von einer Entgeltumwandlung arbeitgeberfinanzierte  Vorsorgesysteme konzipiert. In der Praxis üblich sind sogar Kombinationen aus beiden. Hierfür sind der Tarifvertrag Arzthelferinnen und der im Januar 2012 in Kraft getretene Apotheken-Tarifvertrag anschauliche Beispiele.

In der Regel wird bei tarifvertraglichen Lösungen sofortige Unverfallbarkeit der Leistungen des Arbeitgebers vereinbart. Grundsätzlich sind die meisten Tarifverträge hinsichtlich des Anbieters für eine Eindeckung der betrieblichen Altersversorgung frei ausgestaltet.

Wichtige Tarifverträge mit hoher Durchdringung in der Arbeitnehmerschaft sind beispielsweise der Tarifvertrag METALL mit der damit verbundenen Metallrente oder der Tarifvertrag DEHOGA mit der damit verbundenen Hogarente. Auch die im medizinischen Bereich fest verankerten Branchenlösungen Klinikrente undPraxisrente erfreuen sich zunehmender Beliebtheit.

Betriebliche Krankenversicherung als Alternative zur Lohnerhöhung.

Im ständigen Ringen um qualifizierte Fachkräfte ist die betrieblicheKrankenversicherung (bKV) mit seinem privaten Gesundheitsschutz für Arbeitnehmer ein wirksames Instrument, Arbeitnehmer stärker an das Unternehmen zu binden bzw. zu motivieren. Dabei ist der Aufwand für Arbeitgeber in der Regel geringer als eine  vergleichbare Lohnerhöhung. Beiträge die für Arbeitnehmer gezahlt werden, können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Eine sehr stark vereinfachte Gesundheitsprüfung versetzt viele Arbeitnehmer in die Lage, einen Gesundheitsschutz zu bekommen, der mitunter aus gesundheitlichen Vorbelastungen nur eingeschränkt oder gar nicht möglich wäre. Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer müssen auch künftig mit Leistungsstreichungen rechnen. Mit einer bKV können zudem oftmals Familienmitglieder zu den günstigen Gruppen-Konditionen mitversichert werden.

 

Fazit: mit der bKV sind Unternehmen attraktiver, zeigen soziale Verantwortung und erhöhen damit ihre Wettbewerbsfähigkeit

Rechtliche Grundlagen

Wichtige Gesetzestexte der betriebliche Altersversorgung.

Mehr erfahren

Geschichte der betrieblichen Altersversorgung

Die Ursprünge der bAV gehen sogar zurück bis ins 13. Jahrhundert, als es im niedersächsischen Bergbau die ersten Ansätze einer Betriebsrente gab.

Mehr erfahren

Versorgungswerke

Betriebliche Altersversorgung im Rahmen von Tarifverträgen.

Mehr erfahren