Pensionsfonds

Der Pensionsfond ist in der Wahl der Kapitalanlagen sehr flexibel, da es so gut wie keine gesetzlichen Anlagevorschriften bezüglich der Kapitalanlage gibt. Welche Anlageformen möglich sind, regelt das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Daraus entstehen einerseits größere Renditechancen, aber andererseits auch ein höheres Risiko.

Aus diesem Grund unterliegt der Pensionsfonds der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Weiterhin muss er beim Pensionssicherungsverein (PSV) gegen Insolvenz abgesichert werden, wofür zusätzliche Beiträge anfallen.

Der Pensionsfond als neuer, fünfter Durchführungsweg, ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die dem leistungsberechtigten Arbeitnehmer bzw. seinen Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch gewährt. Der Arbeitgeber haftet jedoch für die von ihm erteilte Versorgungszusage, dies kann wie bei der Pensinskasse eine "Nachschusspflicht" des Arbeitgebers immer dann zur Folge haben, wenn die zugesagten Leistungen durch die bisherigen Pensionsfondsbeiträge nicht ausfinanziert wurden.

Für Verträge, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, sind die Beiträge ebenfalls gemäß § 3 Nr. 63 EStG bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) steuer- und sozialabgabenfrei. Zusätzlich können Beiträge in Höhe von bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei geleistet werden. Die Rentenleistungen werden als sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 5 EStG voll versteuert.

Direktversicherung

Die Direktversicherung ist die einfachste und unkomplizierte Form der betrieblichen Altersversorgung.

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Pensionskasse

Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und unterliegt den strengen Auflagen des Bundesamtes für das Versicherungswesen.

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Pensionsfonds

Der Pensionsfond ist in der Wahl der Kapitalanlagen sehr flexibel, da es so gut wie keine gesetzlichen Anlagevorschriften bezüglich der Kapitalanlage gibt.

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Pensionszusage

Die Direktzusage, auch Pensionszusage genannt, ist eine Versorgungsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, mit der sich der Arbeitgeber verpflichtet, im Versorgungsfall, dass heißt im Alter, bei Invalidität oder Tod, die zugesagten Leistungen zu erbringen.

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Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse (U-Kasse) ist eine Versorgungseinrichtung in der Rechtsform eines Vereins, einer GmbH oder einer Stiftung.

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