Direktversicherung
Die Direktversicherung ist die einfachste und unkomplizierte Form der betrieblichen Altersversorgung. Hierbei schließt der Arbeitgeber in seiner Eigenschaft als Versicherungsnehmer zugunsten der Arbeitnehmer eine Rentenversicherung ab. Die Leistungen stehen dem Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen von Anfang an zu. Der Arbeitgeber ist zur Zahlung der Beiträge verpflichtet und haftet für diese.
Die Beiträge vom Arbeitgeber sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Zudem sind sie gemäß § 3 Nr. 63 EStG bis zu einer Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG), in 2021 sind das 3.408,- € jährlich komplett steuer- und sozialabgabenfrei. Dies gilt sowohl für die alten als auch für die neuen Bundensländer.
Bei einer vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung finanzierten Direktversicherung sind die eingezahlten Beiträge ebenfalls bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze West steuer- und sozialversicherungsfrei. Darüber hinaus sind zusätzlich jährlich Einzahlungen bis zu 3.408,- € steuerfrei möglich (4% der Beitragsbemessungsgrenze).
Die Leistungen werden erst im Rentenbezug mit dem gültigen Steuersatz versteuert. Da der Versicherer das Leistungsversprechen an den Arbeitnehmer zu erfüllen hat, muss der Arbeitgeber keine Beiträge an den PSV (Pensionssicherungsverein) zahlen. Die Direktversicherung unterliegt der staatlichen Versicherungsaufsicht.
Die Direktversicherung kann nach einem Arbeitgeberwechsel vom neuen Arbeitgeber weitergeführt werden (Portabilität) oder beitragsfrei gestellt werden. Bei ruhendem Arbeitsverhältnis kann den Vertrag auch privat weitergeführt werden.