Geschichte der betrieblichen Altersversorgung

Was im Allgemeinen nicht vermutet wird, ist die Tatsache, dass die Geschichte der „betrieblichen Altersversorgung (bAV)“ mehrere „Jahrhunderte“ älter ist, als die der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Ursprünge der bAV gehen sogar zurück bis ins 13. Jahrhundert, als es im niedersächsischen Bergbau die ersten Ansätze einer Betriebsrente gab.

In den folgenden Jahrhunderten setzte sich diese solidarische Arbeiterabsicherung speziell im Bergbau, bei Bruderschaften bzw. Knappschaften in Form des damaligen „Büchsenpfennigs“ mehr und mehr durch. Auch in den damaligen Zünften und Gilden gab es bereits im Mittelalter die ersten Ansätze zur bAV. Mitte des 19. Jahrhunderts setzte sich die bAV auch immer mehr in der Seefahrt, in Form von Seemannskassen durch, gefolgt von den ersten Pensionskassen für Eisenbahner. Sozialpolitisch verantwortungsvolle Arbeitgeber bewahrten somit ihre ehemaligen Arbeiter vor der Armut nach dem Ausscheiden aus dem Betriebsleben. Neben den ersten branchenspezifischen Betriebsrenten gab es im frühen 19. Jahrhundert auch die ersten betrieblichen Altersversorgungen in den damaligen Großbetrieben, wie beispielsweise die Gutehoffnungshütte im Jahre 1832, gefolgt von Krupp und Henschel um 1858.

In den 1870er Jahren wurden bereits bei SIEMENS und BASF die ersten bAV eingerichtet gefolgt von HOECHST im Jahr 1889, dem Jahr, in dem auch die gesetzliche Rentenversicherung eingeführt wurde. Die Verabschiedung des Gesetzes, betreffend der Invalidität- und Altersversicherung am 22. Juni 1889, war nach Einführung derGesetze zur Regelung der Krankenversicherung (1883) und derUnfallversicherung (1884) die 3. Sozialversicherung, die der Begründer des Sozialversicherungssystems Otto von Bismarck einführte. Allerdings sah die damalige gesetzliche Rentenversicherung eine Altersrente erst ab dem 70. Lebensjahr vor (bei einer wesentlich geringeren Lebenserwartung als heute).

Daher stellte die bAV trotz Einführung der gesetzlichen Rentenversicherung schon damals eine ganz wesentliche Säule der Altersabsicherung dar. Im Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) wurde die bAV am 19.12.1974 gesetzlich verankert.

Darin wurden wesentliche Inhalte, wie Schutz der Betriebsrenten im Insolvenzfall und Erhalt der Ansprüche aus Betriebsrenten bei Verlust des Arbeitsplatzes bzw. Arbeitsplatzwechsels geregelt. In den frühen 1980er Jahren galt die bAV in den Großbetrieben der Industrie fast schon als Standard. Mehr und mehr setzten sich in Großbetrieben Einigungen bezüglich der bAV oder Zusagen in Arbeitsverträgen durch bzw. wurden Betriebsvereinbarungen auf den Weg gebracht.

Auch Gewerkschaften setzten sich zunehmend für tarifvertragliche Regelungen zur bAV ein. In Klein- und Mittelständischen Betrieben stellte die bAV zu dieser Zeit jedoch eher die Ausnahme dar. Mit der Rentenreform im Jahre 2001 wurde gesetzlich verankert, dass ab dem 1. Januar 2002 grundsätzlich bundesweit alle Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf bAV bzw. auf Entgeltumwandlung haben. Somit müssen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zulassen, einen Teil ihrer Löhne oder Gehälter in eine bAV zu investieren.

Seitdem wird die bAV auch staatlich sehr großzügig gefördert und ist in den letzten Jahren durch gesetzliche Novellierungen immer wieder zum Wohle der Arbeitnehmer verbessert worden. Aufgrund der demografischen Entwicklung und dem damit einhergehenden Abschmelzen der gesetzlichen Renten ist die bAV auch in der heutigen Zeit eine hervorragende Möglichkeit, eine zusätzliche solide und seit Jahrhunderten bewährte Altersversorgung aufzubauen.

Rechtliche Grundlagen

Wichtige Gesetzestexte der betriebliche Altersversorgung.

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Geschichte der betrieblichen Altersversorgung

Die Ursprünge der bAV gehen sogar zurück bis ins 13. Jahrhundert, als es im niedersächsischen Bergbau die ersten Ansätze einer Betriebsrente gab.

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Versorgungswerke

Betriebliche Altersversorgung im Rahmen von Tarifverträgen.

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