Durchführungswege

Für die betriebliche Altersversorgung existieren fünf verschiedene Durchführungswege. Hiervon ist die Direktversicherung der gängigste. Jeder Durchführungsweg hat Vor- und Nachteile, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer.

Die Wahl des Durchführungswegs hängt von steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Höchstgrenzen ab. Um die betriebliche Altersversorgung transparent und verwaltungsarm zu halten, sollten die Durchführungswege in einer Versorgungsordnung geregelt werden.

Direktversicherung

Die Direktversicherung ist die einfachste und unkomplizierte Form der betrieblichen Altersversorgung.

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Pensionskasse

Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und unterliegt den strengen Auflagen des Bundesamtes für das Versicherungswesen.

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Pensionsfonds

Der Pensionsfond ist in der Wahl der Kapitalanlagen sehr flexibel, da es so gut wie keine gesetzlichen Anlagevorschriften bezüglich der Kapitalanlage gibt.

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Pensionszusage

Die Direktzusage, auch Pensionszusage genannt, ist eine Versorgungsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, mit der sich der Arbeitgeber verpflichtet, im Versorgungsfall, dass heißt im Alter, bei Invalidität oder Tod, die zugesagten Leistungen zu erbringen.

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Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse (U-Kasse) ist eine Versorgungseinrichtung in der Rechtsform eines Vereins, einer GmbH oder einer Stiftung.

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