Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse (U-Kasse) ist eine Versorgungseinrichtung in der Rechtsform eines Vereins, einer GmbH oder einer Stiftung. Sie übernimmt für den Arbeitgeber, als rechtlich selbstständige Kasse, die Verwaltung bei der Durchführung der betrieblichen Altersversorgung.
Der Arbeitgeber wird Trägerunternehmen der U-Kasse und führt die vom Arbeitnehmer umgewandelten Gehaltsteile als Zuwendungen der U-Kasse zu. Gemäß § 1 Abs. 4 BetrAVG darf die U-Kasse keinen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen gewähren. Im Falle der Leistungsunfähigkeit der U-Kasse haftet der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer für die zugesagten Leistungen. Arbeitsrechtliche Grundlage ist die schriftliche Versorgungszusage des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Zur Absicherung der Leistungen bei Insolvenz des Trägerunternehmens muss der Arbeitgeber Beiträge an den PSV entrichten.
Von großer praktischer Bedeutung ist die kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse, die ihre Leistungen über den Abschluss von Lebens- oder Rentenversicherungen bei einer Versicherungsgesellschaft absichert. Die U-Kasse gewährt eine einmalige Kapitalzahlung oder eine laufende Rentenzahlung. Auch Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenleistungen können abgesichert werden.
Die Beiträge sind für Arbeitnehmer in voller Höhe lohnsteuerfrei und bis zu 4% der BBG (West) sozialversicherungsfrei. Die späteren Leistungen werden als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit versteuert.
Die Unterstützungskasse bietet eine gute Ergänzung für bereits bestehende betriebliche Altersversorgungsverträge. Sie eignet sich insbesondere zur Finanzierung von hohen Zusagen an Vorstände, Unternehmer und leitende Angestellte.